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Cloud- und Lizenzbedingungen

Cloud- und Lizenzbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Cloud-, Service-Level- und Lizenzbedingungen gelten für sämtliche Cloud-, Hosting-, Fernzugriffs-, Monitoring-, Support- und Softwareleistungen der Smart Home Swiss SA. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie projekt- oder kundenspezifische Vereinbarungen. Sie regeln insbesondere die Nutzung von Amika, Cockpit, Smart Home Cloud Software, Apps, Firmware, APIs, Webanwendungen, Softwaremodulen und kundenspezifischen Erweiterungen. Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen.

2. Smart Home Cloud

Die Smart Home Cloud stellt zentrale Dienste für Amika, Cockpit und weitere Systeme der Smart Home Swiss SA bereit. Dazu gehören insbesondere:

  • Benutzer- und Geräteverwaltung
  • Authentifizierung
  • Fernzugriff
  • Gerätekommunikation
  • Türkommunikation und SIP
  • Push-Benachrichtigungen
  • Energie- und Verbrauchsdaten
  • Firmware- und Softwareverteilung
  • Monitoring
  • Schnittstellen zu Drittanbietersystemen

Die Smart Home Cloud wird über die Schweizer Cloud-Infrastruktur von Exoscale betrieben. Die zentrale Infrastruktur befindet sich in der Schweiz.

3. Verfügbarkeit und Wartung

Smart Home Swiss SA betreibt die Cloud-Infrastruktur mit dem Ziel einer hohen Verfügbarkeit. Sofern kein separates Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte garantierte Mindestverfügbarkeit.

Bei Projekten mit besonderen Anforderungen können individuelle SLA mit definierten Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenstern und Eskalationsstufen vereinbart werden.

Smart Home Swiss SA darf Wartungsarbeiten durchführen, soweit diese für Sicherheit, Stabilität, Updates, Fehlerbehebung, Erweiterungen oder technische Optimierungen erforderlich sind. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, ausserhalb kritischer Nutzungszeiten durchgeführt. Bei sicherheitsrelevanten oder dringenden Arbeiten können Wartungsarbeiten auch kurzfristig erfolgen.

4. Supportmodell

Der First-Level-Support wird grundsätzlich durch den zuständigen Elektroinstallateur, Systemintegrator oder Projektpartner übernommen. Dieser ist erster Ansprechpartner für den Kunden und führt die erste Analyse vor Ort durch. Smart Home Swiss SA übernimmt den Second-Level-Support für technische Fragestellungen, welche vertiefte Kenntnisse der Produkte, Software, Cloud oder Schnittstellen erfordern. Supportleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand verrechnet, sofern kein separater Servicevertrag besteht.

Individuelle Serviceverträge können unter anderem folgende Leistungen umfassen:

  • definierte Reaktionszeiten
  • priorisierten Support
  • Remote-Support
  • Systemmonitoring
  • regelmässige Systemprüfungen
  • Software- und Sicherheitsupdates
  • definierte Wartungsfenster
  • Reporting
  • Eskalationsprozesse

5. Backups

Smart Home Swiss SA setzt angemessene Backup- und Wiederherstellungsverfahren für zentrale Cloud-Dienste ein.

Backups dienen der Wiederherstellung nach technischen Störungen und stellen kein kundenseitiges Archivierungssystem dar. Der Kunde bleibt für die Sicherung eigener projektrelevanter Unterlagen, Dokumentationen und Daten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Lokale Funktionen bei Cloud-Ausfall

Soweit technisch vorgesehen, bleiben lokale Funktionen der Gebäudeautomation auch bei einer temporären Unterbrechung der Internet- oder Cloud-Verbindung verfügbar.

Cloudabhängige Funktionen können während eines Ausfalls eingeschränkt sein. Dazu können insbesondere gehören:

  • Fernzugriff
  • externe Benachrichtigungen
  • bestimmte Türkommunikationsfunktionen
  • Cloud-Synchronisation
  • Datenübertragung an externe Systeme

7. Kundenseitige Infrastruktur

Der Kunde bzw. dessen Elektroinstallateur oder IT-Dienstleister ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Bereitstellung und den Betrieb der kundenseitigen Infrastruktur.

Dazu gehören insbesondere:

  • Stromversorgung
  • Internetanschluss
  • LAN und WLAN
  • Router und Firewall
  • Switches
  • VLAN-Konfiguration
  • Verkabelung
  • Drittanbietergeräte

Störungen dieser Infrastruktur gelten nicht als Ausfall der Smart Home Cloud.

8. Software und Nutzungsrecht

Die Software der Smart Home Swiss SA wird nicht verkauft, sondern zur Nutzung lizenziert. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Software sowie die dafür vorgesehenen Geräte, Gebäude oder Projekte. Der genaue Umfang der Lizenz ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Produkt. Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Firmware, Benutzeroberflächen, Designs, Datenstrukturen, APIs, Dokumentationen und Algorithmen verbleiben bei Smart Home Swiss SA bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

9. Amika und Cockpit

Die auf Amika installierte Software darf ausschliesslich auf dafür freigegebenen Geräten und innerhalb der vorgesehenen Systemumgebung betrieben werden. Eine Übertragung auf nicht freigegebene Hardware ist ohne Zustimmung von Smart Home Swiss SA nicht gestattet. Cockpit darf ausschliesslich von autorisierten Benutzern verwendet werden. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Der Nutzer ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich.

10. APIs und Schnittstellen

Smart Home Swiss SA stellt für bestimmte Produkte lokale und cloudbasierte APIs zur Verfügung. Diese Schnittstellen dienen der Integration externer Systeme und individueller Lösungen.

Die Nutzung einer API darf:

  • die Stabilität des Systems nicht beeinträchtigen,
  • keine Sicherheitsmechanismen umgehen,
  • keine unberechtigten Zugriffe ermöglichen,
  • keine übermässige Systembelastung verursachen.

Smart Home Swiss SA kann technische Spezifikationen und Schnittstellen im Rahmen der Weiterentwicklung anpassen.

11. Unzulässige Nutzung

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Smart Home Swiss SA ist es, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere nicht gestattet:

  • Software zu kopieren oder weiterzuverkaufen
  • Quellcode zu extrahieren
  • Software zurückzuentwickeln
  • Sicherheitsfunktionen zu umgehen
  • Lizenzen zu manipulieren
  • Software auf nicht autorisierten Geräten zu betreiben
  • geschützte Bestandteile weiterzugeben

12. Updates und Weiterentwicklung

Smart Home Swiss SA entwickelt seine Plattform kontinuierlich weiter und darf Updates, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates sowie neue Softwareversionen bereitstellen. Updates können insbesondere erforderlich sein, um:

  • Sicherheit
  • Kompatibilität
  • Stabilität
  • Performance
  • Cloud-Kommunikation
  • Drittanbieterintegrationen
  • Schnittstellen

aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Funktionen, Benutzeroberflächen, Schnittstellen und technische Komponenten können verändert, erweitert oder ersetzt werden, sofern die wesentlichen vertraglich vereinbarten Funktionen erhalten bleiben. Smart Home Swiss SA entscheidet über Inhalt, Zeitpunkt und technische Umsetzung der Updates.

13. Drittanbieter

Die Software und Cloud-Dienste können Schnittstellen oder Komponenten von Drittanbietern enthalten oder mit Drittanbietersystemen kommunizieren. Für solche Bestandteile können zusätzliche Lizenz- oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gelten.

Smart Home Swiss SA übernimmt keine Garantie dafür, dass Drittanbieter ihre Produkte, Schnittstellen oder Dienste dauerhaft unverändert oder ohne Unterbruch weiterführen. Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen solcher Systeme liegen ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Smart Home Swiss SA.

14. Datenschutz

Bei der Nutzung der Software und Cloud-Dienste können technische und personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Bearbeitung dieser Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Smart Home Swiss SA und den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

15. Garantie

Für von Smart Home Swiss SA hergestellte Hardware gilt eine Garantie von 24 Monaten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

Software wird nach dem aktuellen Stand der Technik entwickelt und gepflegt. Aufgrund der technischen Komplexität und der Abhängigkeit von Betriebssystemen, Netzwerken und Drittanbietersystemen kann eine vollständig fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Funktion nicht garantiert werden.

16. Störungsmeldungen

Bei einer Störungsmeldung sind, soweit verfügbar, folgende Angaben bereitzustellen:

  • Projekt
  • betroffene Anlage
  • betroffene Geräte
  • Fehlerbeschreibung
  • Zeitpunkt des Fehlers
  • relevante Screenshots oder Logs

Diese Informationen ermöglichen eine effiziente Analyse und Bearbeitung der Störung.

17. Haftung

Smart Home Swiss SA haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Schäden, welche insbesondere entstehen durch:

  • unsachgemässe Nutzung
  • nicht freigegebene Änderungen
  • Eingriffe durch Dritte
  • fehlerhafte kundenseitige Netzwerke oder Installationen
  • Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsverbindungen
  • Drittanbieterprodukte und -dienste
  • nicht unterstützte Geräte oder Software
  • Cyberangriffe ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs

Die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

18. Höhere Gewalt

Smart Home Swiss SA haftet nicht für Unterbrüche oder Einschränkungen, die durch Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.

Hierzu gehören insbesondere Stromausfälle, Telekommunikations- oder Internetausfälle, Naturereignisse, Cyberangriffe Dritter, behördliche Massnahmen sowie Ausfälle externer Infrastruktur.

19. Beendigung der Lizenz

Bei einer schwerwiegenden Verletzung dieser Bedingungen kann Smart Home Swiss SA das Nutzungsrecht einschränken oder beenden, soweit dies rechtlich zulässig und technisch erforderlich ist. Lokale sicherheitskritische Gebäudefunktionen sollen dabei, soweit technisch möglich, nicht beeinträchtigt werden.

20. Änderungen

Smart Home Swiss SA kann diese Bedingungen an technische, betriebliche oder regulatorische Entwicklungen anpassen. Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Kunden in angemessener Form mitgeteilt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Smart Home Swiss SA.

Stand: 3. September 2026